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Namensänderung von Erwachsenen

Allgemeine Informationen

haben das Recht auf Änderung des Familien- und Vornamens.

Zuständige Stelle

Die Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts, bzw. des letzten Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Österreich:

Tipp

Bei ausländischen Staatsangehörigen richtet sich die Namensänderung nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates. In Österreich können diese Namensänderungen nur dann durchgeführt werden, wenn die ausländischen Staatsangehörigen staatenlos sind, die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist und die Personen den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben oder Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sind.

Erforderliche Unterlagen

Der formlose schriftliche Antrag sollte folgende Informationen beinhalten:

Kosten

Bei Vorliegen eines Grundes:

Für den Antrag

Zusätzlich

Bei Fehlen eines Grundes ("Wunschname"):

Für den Antrag

Für die Bewilligung einer Wunschnamensänderung

Zusätzlich

Zusätzliche Informationen

Erwachsene Personen, die ihren Namen ändern, müssen die Änderung ihrer Personaldaten diversen Behörden mitteilen. Beispiele sind:

Weitere konkrete Informationen und Auskünfte erteilt Ihnen die zuständige Behörde.

Rechtsgrundlagen

Namensänderungsgesetz (NÄG)

Zum Formular

Namensänderung â€“ Antrag

Letzte Aktualisierung: 29. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres