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Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde gehört neben der Heiratsurkunde, der Partnerschaftsurkunde und der Sterbeurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.

Die Geburtsurkunde enthält im Regelfall

Hinweis

Ist das Kind adoptiert, werden als Eltern nur die Adoptiveltern angeführt.

Weiterführende Links

Erstausstellung einer Geburtsurkunde/Anzeige der Geburt

Letzte Aktualisierung: 31. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion