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Allgemeines zur Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren im Umweltbereich

Die zweite Säule der Aarhus-Konvention setzt sich zum Ziel, die Öffentlichkeit mehr in Entscheidungen, welche die Umwelt betreffen, in folgenden drei Bereichen einzubeziehen:

Eine frühzeitige Beteiligung der betroffenen Bevölkerung an umweltrelevanten Entscheidungsverfahren hat folgende Vorteile:

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist es nötig, den Bürgerinnen/Bürgern genügend Informationen sowohl über den Status quo der Umweltbelastungen als auch über geplante Vorhaben mit Auswirkungen auf die Umwelt- und Lebensbereiche zur Verfügung zu stellen. Ersteres wird durch die erste Säule der Aarhus-Konvention (Zugang zu Umweltinformation) sichergestellt. Der zweite Punkt soll durch die im Folgenden beschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht werden.

Hinweis

Umweltschutzorganisationen und Bürgerinitiativen haben besondere Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten von Umweltschutzorganisationen in Beteiligungsverfahren.

Letzte Aktualisierung: 30. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Umweltbundesamt
  • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie