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Vorbereitung von Gesetzen und Verordnungen mit Umweltauswirkungen

Die Öffentlichkeit soll auch schon bei der Entstehung und Vorbereitung von Rechtsnormen, die in weiterer Folge Auswirkungen auf die Umwelt haben können, eingebunden werden. Dazu müssen Gesetzesentwürfe veröffentlicht und den Bürgerinnen/Bürgern muss die Möglichkeit einer Stellungnahme gegeben werden.

In Österreich geschieht dies bereits durch Begutachtungsverfahren bei Gesetzes- und Verordnungsentwürfen – auf Bundes- und Länderebene – sowie durch die Veröffentlichung von Informationen zu dem Themenbereich auf Internetportalen. In der Regel werden bei der Vorbereitung von Rechtsnormen im Umweltbereich auch die Sozialpartner und Interessenvertretungen miteinbezogen.

Die Öffentlichkeit an Entscheidungen zu beteiligen, die sie betreffen, ist wesentlicher Bestandteil eines modernen Politik- und Verwaltungsverständnisses. Österreich setzt dabei folgende drei Schwerpunkte: die Stärkung einer offenen/bürgernahen Politikgestaltung zur Steigerung der Demokratiequalität, die Aktivierung der gesellschaftlichen Verantwortung von Stakeholdern sowie die Unterstützung von lokalen/regionalen Zukunftsprozessen.

Zentrale Aktivitäten sind:

Letzte Aktualisierung: 30. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Umweltbundesamt
  • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie