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Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld – Antrag

Allgemeine Informationen

Im Unterschied zum Kinderbetreuungsgeld-Konto wird das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld nur solchen Personen gewährt, die in den 182 Kalendertagen vor der Geburt des Kindes eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich und ununterbrochen ausgeübt haben. In diesen 182 Kalendertagen darf zudem neben der Erwerbstätigkeit auch keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld etc.) bezogen worden sein. Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit von insgesamt bis zu 14 Tagen sind irrelevant. Krankheit oder Erholungsurlaub bei aufrechtem Dienstverhältnis mit Lohnfortzahlung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers stellen keine Unterbrechungen dar.

Tipp

Unter gewissen Voraussetzungen können Sie zusätzlich einen Partnerschaftsbonus beantragen! 

Voraussetzungen

Hinweis

Bei getrennt lebenden Eltern zusätzlich Obsorgeberechtigung und Bezug der Familienbeihilfe durch den antragstellenden Elternteil.

Fristen

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld kann frühestens am Tag der Geburt beantragt werden. Bei Adoptiv- und Pflegekindern gilt dies ab dem Tag, ab dem das Kind in Pflege genommen wird. Wird der Antrag später gestellt, wird das Kinderbetreuungsgeld maximal bis zu 182 Kalendertage rückwirkend ausbezahlt, sofern alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind (entscheidend ist der Zeitpunkt des Einlangens des Antrages bei der zuständigen Krankenkasse).

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Das Kinderbetreuungsgeld müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Antragstellung kann persönlich, schriftlich oder elektronisch (mit ID AustriaEU Login oder über FinanzOnline) erfolgen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.

Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original bei der zuständigen Stelle eingereicht bzw. elektronisch signiert und abgesendet werden. Vergessen Sie nicht, die erforderlichen Unterlagen beizulegen.

Bitte lesen Sie das Informationsblatt des Bundeskanzleramts zum Kinderbetreuungsgeld, dessen Kenntnisnahme Sie mit Ihrer Unterschrift am Antragsformular bestätigen.

Wenn Sie sich beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes mit dem anderen Elternteil abwechseln möchten, muss der zweite Elternteil einen eigenen Antrag stellen. Die schriftliche Bekanntgabe der Beendigung an den Krankenversicherungsträger und die Zustimmung zum Wechsel durch den beziehenden Elternteil ist notwendig, wenn dadurch für denselben Zeitraum zwei Anträge vorliegen. Da eine Ãœberprüfung der Anspruchsvoraussetzungen jedoch erst zeitnahe zum Bezugsbeginn erfolgen kann, wird empfohlen, den Antrag erst etwa vier bis sechs Wochen vor dem geplanten Wechsel zu stellen. Der andere Elternteil ist an das bereits gewählte System gebunden und kann daher kein anderes System wählen.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen bei Beantragung des Kinderbetreuungsgeldes (Kopien ausreichend):

Beim Online-Antrag unter www.meinesv.at oder Ã¼ber FinanzOnline können Sie Dokumente einfach hinzufü­gen.

Die Krankenkasse kann die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise (z.B. Mitteilung über den Anspruch auf Familienbeihilfe, Bestätigung der Hauptwohnsitzmeldung der Mutter und/oder des Vaters sowie des Kindes) fordern. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich vor der Antragstellung bei der zuständigen Krankenkasse.

Kosten

Die Beantragung des Kinderbetreuungsgeldes ist kostenlos.

Zusätzliche Informationen

Sie können auch für bestimmte Monate auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld verzichten. Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte bei der Berechnung des jährlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden. Darüber hinaus kann der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes auch vorzeitig beendet werden.

Ausführliche Informationen zum Verzicht bzw. zur vorzeitigen Beendigung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Individuelle Beratung erhalten Sie bei Ihrer Gesundheitskasse. Sie können sich mit Ihren Fragen aber auch an die Infoline Kinderbetreuungsgeld unter 0800 240 014 (kostenlos aus ganz Österreich) wenden.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Kinderbetreuungsgeld â€“ Antrag

Letzte Aktualisierung: 12. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt