drivecompanions

Zurück zur Einstiegsseite Rechtsinformation

Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Progressionsabgeltungsgesetz 2024

Durch die Abschaffung der kalten Progression wird eine inflationsneutrale Einkommensbesteuerung gewährleistet.

Ziel

Gewährleistung einer inflationsneutralen Einkommensbesteuerung durch Abschaffung der kalten Progression

Inhalt

Hauptgesichtspunkte

Die Inflationsanpassung für das Jahr 2024 wird umgesetzt. Die Inflationsanpassung basiert auf dem Progressionsbericht 2023 des Instituts für Höhere Studien (IHS) und des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO).

Die im Rahmen der automatischen Inflationsanpassung im Ausmaß von zwei Dritteln bzw. um 6,6 Prozent (zwei Drittel von 9,9 Prozent) bereits angepassten Beträge wurden in der Inflationsanpassungsverordnung 2024 (→ RIS) kundgemacht.

Zur Entlastung von Erwerbseinkommen und Pensionen werden die Tarifgrenzen der ersten bis vierten Tarifstufe (→ USP) in jeweils unterschiedlichem prozentuellen Ausmaß an die Inflationsrate angepasst. Die Absetzbeträge samt der SV-Rückerstattung sowie mit diesen in Zusammenhang stehende Grenzbeträge für Einschleifungen erhöhen sich um die volle Inflationsrate (also 9,9 Prozent).

Es werden zudem weitere Maßnahmen zur Förderung von Leistung und Bekämpfung des Arbeitskräftemangels sowie zur Entlastung von Kindern und Familien gesetzt.

Daher werden

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 22. Dezember 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen