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Fischen in Tirol – Verbote und Strafen

Verbote

Der Fischfang muss weidgerecht ausgeübt werden.

Bei der Ausübung des Fischfangs in Tirol sind â€“ unter anderem – folgende Handlungen verboten, da diese nicht als weidgerecht gelten:

Strafen bei Ãœbertretung

Unter anderem gelten folgende Taten als Verwaltungsübertretungen:

Solche Verwaltungsübertretungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) mit einer Geldstrafe bis zu 5.000 Euro zu bestrafen.

Andere Taten, wie z.B. das Nichtmitführen der Fischerkarte oder das Nichtvorweisen der Karte auf Verlangen dazu berechtigter Personen, sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 2.000 Euro zu bestrafen.

Rechtsgrundlagen

Tiroler Fischereigesetz

Letzte Aktualisierung: 24. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion