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Ferialpraxis und Sozialversicherung

Ferialpraktikanten

"Echte" Ferialpraktikantinnen/Ferialpraktikanten sind Schülerinnen/Schüler sowie Studierende, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebene oder übliche praktische Tätigkeit verrichten ohne dafür Geld- und/oder Sachbezüge zu erhalten. Sie sind während ihrer Tätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung für Schülerinnen/Schüler bzw. Studierende ohne Beitragsleistung der Dienstgeberin/des Dienstgebers und ohne Anmeldung zur Sozialversicherung unfallversichert. Ein Ferialpraktikum kann nicht nur während der Ferienzeit, sondern während des ganzen Jahres absolviert werden. Kennzeichnend für eine Beschäftigung als Ferialpraktikantin/Ferialpraktikant sind folgende Kriterien:

Achtung

Werden Schülerinnen/Schüler bzw. Studierende im Rahmen ihres Praktikums als Dienstnehmerinnen/ Dienstnehmer in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit beschäftigt oder unterliegen sie auf Grund eines ihnen gewährten (Taschen-)Geld- und/oder Sachbezuges der Lohnsteuerpflicht, müssen sie angemeldet werden!

Sonderregelungen im Hotel- und Gastgewerbe:

Weitere Informationen zum Thema "Ferialpraktikanten (→ USP)" finden sich auf USP.gv.at.

Volontäre

Volontärinnen/Volontäre sind Personen, die sich ausschließlich zum Zwecke der Erweiterung und Anwendung von meist theoretisch erworbenen Kenntnissen ohne Arbeitsverpflichtung und ohne Entgelt (zum Beispiel Taschengeld) in einem Betrieb betätigen. Wird Entgelt ausbezahlt, liegt jedenfalls ein Dienstverhältnis vor.

Kennzeichnend für ein Volontariat ist unter anderem, dass

Es handelt sich somit um Personen, die auf Grund ihrer Vorbildung bzw. abgeschlossenen Ausbildung bereits theoretisch zur Ausübung des jeweiligen Berufes befähigt sind, jedoch eine praktische Erweiterung ihres erworbenen Wissens anstreben.

Dieser Personenkreis unterliegt nur der Teilversicherung in der Unfallversicherung.

Echte Volontärinnen/Volontäre im Sinne der vorstehenden Ausführungen sind direkt bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zur Versicherung zu melden. 

Weitere Informationen zum Thema "Volontäre (→ USP)" finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger