drivecompanions

Zurück zur Einstiegsseite Rechtsinformation

Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich – Weitere Möglichkeiten zur Überprüfung und Streitschlichtung

Die Aarhus-Konvention sieht weiters vor, dass Mitglieder der Öffentlichkeit die Möglichkeit haben sollen, die von Privatpersonen oder Behörden vorgenommen Handlungen bzw. von diesen begangene Unterlassungen anzufechten (Art 9 Abs 3).

Die österreichische Rechtsordnung sieht u.a. folgende Instrumente zur Geltendmachung von Umweltbelangen in Umsetzung dieser Bestimmung vor:

Ein weiteres Instrument zur außergerichtlichen Ausräumung von Interessengegensätzen in Umweltverfahren ist die Umweltmediation. Die Umweltmediation ist ein freiwilliges und strukturiertes Verfahren, bei dem alle von einem umweltrelevanten Projekt Betroffenen nach einer gemeinsamen, dauerhaften Lösung suchen. Dazu zählen Mediationsverfahren im Zusammenhang mit Projekten, bei denen neben Wirtschafts- und sozialen Interessen vor allem Aspekte des Umweltschutzes, der Lebensqualität und der (natur-)räumlichen Entwicklung im Vordergrund stehen. Es handelt sich insbesondere um Vorhaben, die umweltrechtlichen Bestimmungen unterliegen bzw. Auswirkungen auf die Umwelt haben können (Emissionen, Ressourcenverbrauch, Naturraumnutzung etc.).

Das österreichische Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sieht vor, dass die Behörde auf Antrag der Projektwerberin/des Projektwerbers das Genehmigungsverfahren zur Einschaltung eines Mediationsverfahrens unterbrechen kann. Die Ergebnisse des Mediationsverfahrens werden der UVP-Behörde übermittelt und können von dieser im weiteren Genehmigungsverfahren sowie in der Entscheidung berücksichtigt werden.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 30. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Umweltbundesamt
  • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie