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Allgemeines zu Rechten auf Busreisen

Allgemeines

Diese EU-weiten Vorgaben fĂĽr Fahrgastrechte gelten jedenfalls bei Busreisen

Wenn die Kriterien nicht erfüllt sind, gelten in einigen Fällen zumindest eingeschränkte Fahrgastrechte (z.B. im Reisebusverkehr).

Tipp

Die Reise-App der Europäischen Verbraucherzentren bietet in 25 Sprachen Unterstützung bei Schwierigkeiten mit Transport, Unterkunft oder Händlern.

Beschwerden/Durchsetzung von AnsprĂĽchen

Grundsätzlich sind Beschwerden und Forderungen immer zuerst an das betroffene Unternehmen zu richten. Kann ein Beschwerdefall jedoch nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht die Möglichkeit, sich an die Agentur fĂĽr Passagier- und Fahrgastrechte (apf) zu wenden. Sie ist fĂĽr alle Fahrgäste von österreichischen Busunternehmen sowie fĂĽr Fahrgäste ausländischer Unternehmen, wenn diese im Linienverkehr von oder nach Ă–sterreich fahren, tätig. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen. Kann ein Beschwerdefall nicht auĂźergerichtlich geregelt werden, können AnsprĂĽche auch vor Gericht eingeklagt werden.

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Letzte Aktualisierung: 6. März 2024

FĂĽr den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion