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Pflanzen, Saatgut, Erde etc.

Hinweis

Diese Bestimmungen gelten nur bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Kanarischen Inseln, die französischen überseeischen Departments (Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthelémy und St. Martin) sowie Ceuta und Melilla phytosanitär als Nicht-EU-Staat gelten.

Sollen Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse, Saatgut, Erde, Kompost o.Ä. aus einem Nicht-EU-Staat in die EU eingeführt werden, müssen diese unter Umständen vom Pflanzenschutzdienst an der Grenze untersucht werden. Die Einreise ist nur bei jenen Zollstellen möglich, die über einen solchen Dienst verfügen.

Im Reiseverkehr gilt diesbezüglich:

Achtung

Für gewisse Gebiete bestehen Sonderregelungen! Diese Gebiete sind unter anderem:

  • Die Kanarischen Inseln
  • Ceuta und Melilla
  • Frankreichs überseeische Gebiete

Achten Sie auch auf allfällige artenschutzrechtliche Bestimmungen (z.B. für lebende Orchideen).

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Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen