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Das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen
Eine besondere Wegweiserfunktion für die Orientierung von Bürgerinnen/Bürgern kommt dem Sozialministeriumservice und seinen Landesstellen (→ SMS) zu.
In den Zuständigkeitsbereich des Sozialministeriumservice fallen Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts (insbesondere Auszahlung von Renten und Entschädigungen an Opfer von Krieg und Verbrechen), der Pflegevorsorge (Abwicklung der Förderung der 24-Stunden-Betreuung, des Pflegekarenzgeldes oder der Zuwendungen zu den Kosten der Ersatzpflege) und der Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen.  Â
Der Schwerpunkt des Sozialministeriumservice liegt in der Verbesserung der beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung, gesundheitlicher Beeinträchtigung und/oder Benachteiligung.
Das Sozialministeriumservice koordiniert und fördert dabei eine breite Palette von vernetzten Angeboten (Förderungen). Diese Dienstleistungen richten sich sowohl an Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer als auch an Unternehmen.
Das Sozialministeriumservice stellt auch den Grad der Behinderung sowie eine Eigenschaft als begünstigt Behinderte/Behinderter (→ USP) fest, stellt Behindertenpässe sowie Parkausweise aus und verwaltet den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen.
Im Bereich der Behindertengleichstellung führt das Sozialministeriumservice Schlichtungsverfahren durch und informiert auch über die Beseitigung von Barrieren. Â
Das Sozialministeriumservice ist eine Bundesbehörde, die insbesondere für die Vollziehung von Verfahren in den nachfolgenden Bereichen zuständig ist:
- Pflege (→ SMS) (Pflegekarenzgeld, 24-Stunden-Betreuung und Zuwendungen zu den Kosten der Ersatzpflege)
- Impfschäden (→ SMS)
- Kriegsopferversorgung (→ SMS)
- Verbrechensopferentschädigung (→ SMS)
- Sozialentschädigung für Opfer von Gewalt in Heimen, Pflegefamilien und Krankenanstalten (→ SMS)
- Kriegsgefangenenentschädigung (→ SMS)
- Opfer der politischen Verfolgung 1933−1945 (Opferfürsorge) (→ SMS)
Dienstleistungen des Sozialministeriumservice und seiner Landesstellen
Folgende Dienstleistungen werden unter anderem für Menschen mit Behinderungen erbracht:
- Beratung im Betrieb
- Ausbildungsbeihilfen (→ SMS)
- Behindertenpass
- Parkausweis gemäß § 29b StVO
- Fahrpreisermäßigungen
- Förderungen zur Beruflichen Integration (→ SMS)
- Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA) (→ SMS)
Wird durch externe Einrichtungen im Auftrag des Sozialministeriumservice erbracht
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