drivecompanions

Zurück zur Einstiegsseite Rechtsinformation

Fischen in Salzburg – Verbote und Strafen

Verbote

Der Fischfang darf nur sachgemäß und weidgerecht ausgeübt werden.

Bei der Ausübung des Fischfangs in Salzburg sind â€“ unter anderem â€“ folgende Handlungen verboten, da diese nicht als weidgerecht gelten:

Strafen bei Ãœbertretung

Unter anderem gelten folgende Taten als Verwaltungsübertretungen, wenn sie nicht gerichtlich strafbar sind:

Verwaltungsübertretungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 5.000 Euro zu bestrafen.

Rechtsgrundlagen

§§ 22, 23, 51 Salzburger Fischereigesetz 2002

Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion