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Streckenbezogene Ausnahmen von der Vignettenpflicht

Allgemeine Informationen

Seit dem 15. Dezember 2019 sind folgende Abschnitte des Autobahnen- und Schnellstraßennetzes von der Vignettenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse ausgenommen:

Weitere Informationen zu Vignette und Maut finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

Bundesstraßen-Mautgesetz 2002

Letzte Aktualisierung: 22. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie