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Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist gemeinsam mit dem Parlament, dem Europäischen Rat (Staats- und Regierungschefs) und dem Rat der Europäischen Union (Ministerebene) das zentrale Organ der Europäischen Union. Sie erstellt Vorschläge fĂĽr neue europäische Rechtsvorschriften. Sie fĂĽhrt das Tagesgeschäft der EU, indem sie die politischen MaĂźnahmen umsetzt und die Mittel der Europäischen Union verwaltet. Die Europäische Kommission verfĂĽgt als zentrale Aufgabe ĂĽber das Initiativrecht, d.h. das Recht, Gesetzesvorschläge vorzulegen, die in der Folge vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union beschlossen werden können.

Aufgaben der Europäischen Kommission

Die zentrale Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die gesamten Interessen der EU zu vertreten. Sie überwacht die unterschiedlichen Politikbereiche und setzt die Interessen um, indem sie:

Initiativrecht

Die Kommission hat die Möglichkeit, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, welche im Interesse der EU und deren BĂĽrgerinnen/BĂĽrger sind. Fällt ein Bereich nicht in die ausschlieĂźliche Zuständigkeit der EU, so handelt die Kommission nur dann, wenn ihre MaĂźnahmen (Rechtsvorschriften) wirksamer als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind (Subsidiaritätsprinzip).

Haushaltsplan

Die Kommission legt in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Parlament den "Finanzrahmen" der EU fest. Dabei werden die langfristigen Ausgabeziele und -prioritäten fĂĽr die EU bestimmt. DarĂĽber hinaus erstellt die Kommission den jährlichen Haushaltsplan. Dieser muss vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Weiters ĂĽberwacht die Kommission, wofĂĽr z.B. Europäische Agenturen oder nationale/regionale Behörden die EU-Mittel ausgeben. Die PrĂĽfung des Haushaltsplanes ĂĽbernimmt der Europäische Rechnungshof.

EU-Recht

Die Europäische Kommission überprüft die ordnungsgemäße Anwendung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten. Sie wird in diesem Zusammenhang als "Hüterin der Verträge" bezeichnet. Die Kommission hat die Möglichkeit, einen EU-Mitgliedstaat, der EU-Rechtsvorschriften nicht anwendet, aufzufordern, dies zu tun. Schließlich kann die Kommission auch den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dieser kann Strafen an Mitgliedstaaten verhängen, aber auch Organe der EU aburteilen.

Vertretung der EU

Die Europäische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die Europäische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale Verträge im Namen der EU aushandelt.

Zusammensetzungen der Europäischen Kommission

Die Kommission setzt sich aus ihrer Präsidentin/ihrem Präsidenten, der hohen Vertreterin/dem hohen Vertreter der Union fĂĽr AuĂźen- und Sicherheitspolitk und den ĂĽbrigen Kommissarinnen/Kommissaren zusammen. Dabei stellt jeder EU-Mitgliedstaat eine Kommissarin/einen Kommissar. Diese ĂĽbernehmen jeweils einen von der Kommissionspräsidentin/vom Kommissionspräsidenten zugewiesenen Politikbereich innerhalb der Kommission. Da die Kommissarinnen/Kommissare im Sinne der Europäischen Union arbeiten, haben diese ihr Amt unabhängig auszuĂĽben und sind keine Vertreterinnen/Vertreter ihrer nationalen Staaten. Die Kommissionspräsidentin/der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Parlament gewählt, der Kandidatinnen-Vorschlag/Kandidaten-Vorschlag kommt vom Europäischen Rat. Das Parlament muss einer neuen Kommission seine Zustimmung geben. Weiters kann das Parlament einen Misstrauensantrag stellen und die gesamte Kommission zum RĂĽcktritt zwingen. Die Amtszeit der Kommission beträgt fĂĽnf Jahre.

Eine Liste der Mitglieder der Europäischen Kommission "von der Leyen" und deren Aufgaben findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Sitz und Vertretung

Die Europäische Kommission hat ihren Hauptsitz in BrĂĽssel bzw. Luxemburg. Sie verfĂĽgt auĂźerdem ĂĽber BĂĽros (sogenannte "Vertretungen") in allen EU-Mitgliedstaaten sowie ĂĽber Delegationen in vielen Hauptstädten weltweit. 

WeiterfĂĽhrende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

FĂĽr den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion