drivecompanions

Zurück zur Einstiegsseite Rechtsinformation

Arbeitslosmeldung beim Arbeitsmarktservice (AMS)

Allgemeine Informationen

Arbeitslose Personen und Personen, die vor einer beruflichen VerĂ€nderung stehen, haben die Möglichkeit sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslos zu melden. Dies ist in den regionalen GeschĂ€ftsstellen des AMS (→ AMS) in allen BundeslĂ€ndern und grĂ¶ĂŸeren StĂ€dten möglich. Sobald sich eine Person beim AMS arbeitslos meldet, erfolgt eine professionelle Beratung durch eine persönliche Betreuerin oder einen persönlichen Betreuer.

Die Möglichkeit einer Arbeitslosmeldung beim AMS besteht unabhĂ€ngig von einem eventuellen Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe). Um eine dieser Leistungen zu beziehen, mĂŒssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder einen Antrag auf Notstandshilfe stellen.

Achtung

Diese Regelungen gelten auch fĂŒr EU-BĂŒrgerinnen/EU-BĂŒrger in Österreich.

Fristen

Besteht ein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung, muss die Meldung als arbeitssuchend beim AMS spĂ€testens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen und die vorgegebenen Termine mĂŒssen eingehalten werden, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.

Tipp

Erfolgt eine Meldung als Arbeitsuchende/Arbeitsuchender schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit online auf den Seiten des AMS, genĂŒgt eine persönliche Kontaktaufnahme bei der AMS-GeschĂ€ftsstelle innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.

ZustÀndige Stelle

Die GeschĂ€ftsstelle des Arbeitsmarktservice (→ AMS), die fĂŒr den jeweiligen Hauptwohnsitz zustĂ€ndig ist.

Verfahrensablauf

Ein persönliches Erscheinen und AusfĂŒllen verschiedener Formulare bei der zustĂ€ndigen AMS-GeschĂ€ftsstelle ist notwendig. Dort wird der arbeitsuchenden Person eine persönliche Beraterin/ein persönlicher Berater zugeteilt, welche/welcher die weitere Vorgangsweise in Bezug auf die Jobsuche bespricht.

Hinweis

Besteht ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, kann der Antrag entweder persönlich bei der zustĂ€ndigen AMS-GeschĂ€ftsstelle abgeholt und innerhalb einer RĂŒckgabefrist abgegeben werden oder online erledigt werden, wobei aber jedenfalls binnen 10 Tagen oder einer vom AMS gesetzten lĂ€ngeren Frist eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.

Erforderliche Unterlagen

Je nach individueller Situation mĂŒssen unterschiedliche Unterlagen und Dokumente vorgelegt werden. Es wird empfohlen, bei der zustĂ€ndigen AMS-GeschĂ€ftsstelle telefonisch nachzufragen, welche Unterlagen und Dokumente mitgebracht werden sollen.

ZusÀtzliche Informationen

Auch wenn kein Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung besteht, gibt es verschiedene Beihilfen des AMS, welche unter UmstÀnden trotzdem zustehen. Am besten werden die individuellen Fördermöglichkeiten mit der Beraterin/dem Berater beim AMS besprochen.

FĂŒr eine rasche Arbeitsaufnahme ist es notwendig, mit dem AMS zusammenzuarbeiten und die angebotenen Jobchancen zu nutzen. Dazu gehört, Bewerbungen zu schreiben und sich bei Unternehmen vorzustellen. Auch wenn das AMS bemĂŒht ist, Ihnen die bestmögliche UnterstĂŒtzung zu bieten, ist Eigeninitiative der wichtigste Faktor, um schnell wieder eine BeschĂ€ftigung aufnehmen zu kommen. Tipps fĂŒr die Bewerbung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Online-Ratgeber und -Rechner

WeiterfĂŒhrende Links

Rechtsgrundlagen

Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

FĂŒr den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium fĂŒr Arbeit und Wirtschaft