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Veranstaltungsanmeldung

Allgemeine Informationen

Grundsätzlich wird zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen unterschieden. Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal ist die allgemeine Zugänglichkeit bei öffentlichen Veranstaltungen. Trifft dieses Kriterium zu, ist üblicherweise eine Meldung bei der zuständigen Behörde notwendig.

Die gesetzlichen Bestimmungen finden sich im jeweiligen Veranstaltungsgesetz, das bundesländerweise unterschiedlich geregelt ist. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Veranstaltungsgesetze können die weiteren Ausführungen nur überblicksmäßig bzw. beispielhaft erfolgen.

BEISPIEL WIEN

Öffentliche Veranstaltungen (Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen einschließlich Theater- und Kinowesen) werden in Wien unterteilt in:

Für Veranstaltungen in gewerblichen Betriebsanlagen ist keine Anmeldung (Anzeige oder Eignungsfeststellung) notwendig, wenn für diese Veranstaltungsstätte bereits eine entsprechend Betriebsanlagengenehmigung erteilt wurde.

Zuständige Stelle

Je nach Bundesland und Art der Veranstaltung können unterschiedliche Behörden zuständig sein:

Kosten

Je nachdem, um welche Art von Veranstaltung es sich handelt und wo diese stattfindet, fallen unterschiedliche Gebühren für die Anmeldung an (z.B. Bundesgebühren, Landesverwaltungsabgaben, Kommissionsgebühren).

Hinweis

Wenn es sich um eine öffentliche Aufführung handelt, bei der geschützte Musik und/oder Texte dargeboten werden (z.B. Unterhaltungs- oder Tanzveranstaltung), müssen eventuell zusätzlich Nutzungsgebühren an die Urheberrechtsgesellschaft "Autoren, Komponisten und Musikverleger" (AKM) gezahlt werden.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Informationen bzw. Kontaktdaten des jeweiligen Bundeslandes

Informationen zu Nutzungsgebühren für öffentliche Aufführungen

Rechtsgrundlagen

Das Veranstaltungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes:

Letzte Aktualisierung: 18. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion