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Freiwilliges Umweltschutzjahr

Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

Mindestalter

Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

Dauer

Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

Taschengeld und Klimaticket

Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung fĂĽr die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der GeringfĂĽgigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenĂĽber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die ZurverfĂĽgungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

Familienbeihilfe

Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Anrechnung auf den Zivildienst

Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

FUJ-Lehrgang

Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule fĂĽr Agrar- und Umweltpädagogik durchgefĂĽhrt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

Hinweis

Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger, Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP):
Mag. Claudia Kinzl-Ogris, Telefon: +43 1 313 04 2012 bzw. E-Mail: fuj@jugendumwelt.at.

WeiterfĂĽhrende Links

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024
FĂĽr den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium fĂĽr Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
  • Bundesministerium fĂĽr Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz