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Zusatz- und ErgĂ€nzungsprĂŒfungen

FĂŒr folgende Studienrichtungen sind PrĂŒfungen zu absolvieren, soweit sie in der Schule nicht unterrichtet wurden.

Vor der Zulassung zum Studium sind fĂŒr folgende Studienrichtungen ZusatzprĂŒfungen abzulegen:

a) aus Latein:
Höhere Schule Studienrichtung
Höhere Schulen ohne Pflichtgegenstand Latein Alte Geschichte und Altertumskunde
Klassische ArchÀologie, ArchÀologie
Klassische Philologie
Klassische Philologie-Latein
Ägyptologie
Altertumswissenschaften
Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Latein
b) aus Griechisch:
Höhere Schule Studienrichtung
Höhere Schulen ohne Pflichtgegenstand Griechisch Klassische Philologie-Griechisch
Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Griechisch
c) aus Darstellender Geometrie:
Höhere Schule Studienrichtung
Höhere Schulen ohne Pflichtgegenstand Darstellende Geometrie Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Darstellende Geometrie
d) aus Biologie und Umweltkunde:
Höhere Schule Studienrichtung

Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten ohne Pflichtgegenstand Biologie bzw. Biologie in Verbindung mit anderen Unterrichtsbereichen

Erdwissenschaften
Biologie
Lehramtsstudium in den UnterrichtsfÀchern Biologie und Umweltkunde
Pharmazie
Humanmedizin
Zahnmedizin
VeterinÀrmedizin
Biomedizin und Biotechnologie
Molekulare Medizin

Achtung

Die ZusatzprĂŒfung in Latein ist nicht notwendig, wenn dieses Fach an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen wurde.

Die ZusatzprĂŒfung in Griechisch ist nicht notwendig, wenn dieses Fach nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden erfolgreich besucht wurde.

ZusatzprĂŒfungen aus Darstellende Geometrie sind nicht notwendig, wenn dieses Fach nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 4 Wochenstunden erfolgreich absolviert wurde.

Die ZusatzprĂŒfung aus Biologie und Umweltkunde entfĂ€llt, wenn die SchĂŒlerin/der SchĂŒler Naturwissenschaften, Biologie oder Biologie in Verbindung mit anderen Unterrichtsbereichen nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens vier Wochenstunden erfolgreich besucht hat.

Die ZusatzprĂŒfung aus Biologie und Umweltkunde entfĂ€llt fĂŒr sĂ€mtliche Studienrichtungen, in welchen ein Aufnahme- bzw. Auswahlverfahren vorgesehen ist, wenn das fĂŒr die studienrechtlichen Angelegenheiten zustĂ€ndige Organ feststellt, dass die Kenntnisse aus (angewandte) Naturwissenschaften, (angewandte) Biologie oder (angewandte) Biologie in Verbindung mit anderen Unterrichtsbereichen bereits im Aufnahmeverfahren vor der Zulassung enthalten sind.

Vor vollstĂ€ndiger Ablegung der ersten DiplomprĂŒfung bzw. fĂŒr Bachelorstudien vor der BachelorprĂŒfung sind fĂŒr folgende Studienrichtungen ZusatzprĂŒfungen abzulegen:

a) aus Latein:
Höhere Schule Studienrichtung
Höhere Schulen ohne Pflichtgegenstand Latein Evangelische und katholische theologische Studienrichtungen
Rechtswissenschaften
Philosophie
Geschichte
Kunstgeschichte
Urgeschichte und Historische ArchÀologie
Musikwissenschaft
Sprachwissenschaft
Deutsche Philologie
Klassische Philologie-Griechisch
Anglistik und Amerikanistik
Romanistik
Slawistik
Finno-Ugristik
Byzantinistik und NeogrÀzistik
Altsemitische Philologie und orientalische ArchÀologie
Arabistik
Turkologie
Judaistik
Sprachen und Kulturen des Alten Orients
Pharmazie
Vergleichende Literaturwissenschaft
Skandinavistik
Humanmedizin
Zahnmedizin
VeterinÀrmedizin
Classica et Orientalia
ArchÀologien
Lehramtsstudium in den UnterrichtsfÀchern:
Katholische Religion,
Evangelische Religion,
Bosnisch/Kroatisch/Serbisch,
Burgenlandkroatisch/Kroatisch,
Deutsch,
Englisch,
Französisch,
Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung
Griechisch,
Italienisch,
Polnisch,
Russisch,
Slowakisch,
Slowenisch,
Spanisch,
Tschechisch,
Ungarisch;
b) aus Griechisch:
Höhere Schule Studienrichtung
Höhere Schulen ohne Pflichtgegenstand Griechisch Klassische Philologie
Klassische Philologie-Latein
Byzantinistik und NeogrÀzistik
Evangelische Fachtheologie
Katholische Fachtheologie
Katholische ReligionspÀdagogik (mit Ausnahme der Bachelorstudien
Katholische ReligionspÀdagogik und ReligionspÀdagogik)
Alte Geschichte und Altertumskunde
Altertumswissenschaften
Klassische ArchÀologie, ArchÀologie
Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Latein
c) aus Darstellender Geometrie:
Höhere Schule Studienrichtung
Allgemeinbildende höhere Schulen ohne Pflichtgegenstand Darstellende Geometrie
Höhere Lehranstalt textilkaufmÀnnischer Richtung
Höhere Lehranstalt fĂŒr Reproduktions- und Drucktechnik
Höhere Lehranstalt fĂŒr Tourismus (Höhere Lehranstalt fĂŒr Fremdenverkehrsberufe)
Handelsakademie
Höhere Lehranstalt fĂŒr wirtschaftliche Berufe
Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten (ausgenommen fĂŒr Landtechnik und Forstwirtschaft)
Bildungsanstalt fĂŒr SozialpĂ€dagogik
Bildungsanstalt fĂŒr ElementarpĂ€dagogik
Bauingenieurwesen
Architektur
Maschinenbau
Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau
Verfahrenstechnik
Vermessung und Geoinformation
Angewandte Geowissenschaften
Bergwesen
Metallurgie
Industrielle Umweltschutz- und Verfahrenstechnik
Kunststofftechnik
Montanmaschinenbau
Petroleum Engineering
Werkstoffwissenschaft
Mechatronik
Industrial Design
Recyclingtechnik
Industrielogistik
Industrielle Energietechnik

Achtung

Die ZusatzprĂŒfung aus Latein entfĂ€llt, wenn die SchĂŒlerin/der SchĂŒler Latein an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen hat.

Die ZusatzprĂŒfung aus Griechisch entfĂ€llt, wenn die SchĂŒlerin/der SchĂŒler Griechisch nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich besucht hat.

Die ZusatzprĂŒfung aus Darstellender Geometrie entfĂ€llt, wenn die SchĂŒlerin/der SchĂŒler Darstellende Geometrie nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens vier Wochenstunden erfolgreich besucht hat.

ZusatzprĂŒfungen sind gemĂ€ĂŸ den Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes abzulegen.

Diese ZusatzprĂŒfungen können auch in Form von ErgĂ€nzungsprĂŒfungen an der UniversitĂ€t oder der PĂ€dagogischen Hochschule abgelegt werden.

In den Curricula (StudienplĂ€nen) der oben genannten Studienrichtungen kann vorgesehen werden, dass die ZusatzprĂŒfung als Voraussetzung fĂŒr die Anmeldung zu einem bestimmten Modul oder zu einer bestimmten Lehrveranstaltung bereits vor vollstĂ€ndiger Ablegung der ersten DiplomprĂŒfung oder der BachelorprĂŒfung abzulegen ist.

Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

FĂŒr den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium fĂŒr Bildung, Wissenschaft und Forschung