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Allgemeines zu Rechten auf Flugreisen

EU-weite Vorgaben für Passagierrechte auf Flugreisen (Individual- und Pauschalreisen) gelten grundsätzlich für

Voraussetzung ist auch, dass keine Leistungen (Entschädigung, anderweitige Beförderung, UnterstĂĽtzung durch die Fluggesellschaft) bei flugbedingten Problemen fĂĽr dieselbe Reise nach den Rechtvorschriften eines Nicht-EU-Landes gewährt wurden.

Die EU-Vorschriften gelten auch fĂĽr FlĂĽge aus Island, Norwegen und der Schweiz sowie fĂĽr FlĂĽge in diese Länder.

Tipp

Die Reise-App der Europäischen Verbraucherzentren bietet in 25 Sprachen UnterstĂĽtzung bei Schwierigkeiten mit Transport, Unterkunft oder Händlern.

Beschwerden/Durchsetzung von AnsprĂĽchen

Beschwerden und Forderungen sind immer zuerst an das betroffene Unternehmen zu richten. Kann ein Beschwerdefall jedoch nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht die Möglichkeit, sich an die Agentur fĂĽr Passagier- und Fahrgastrechte zu wenden. Diese ist fĂĽr Beschwerden von Passagieren zuständig, wenn es um einen Flug von, nach oder innerhalb von Ă–sterreich geht bzw. wenn die betroffene Fluglinie ihre Hauptniederlassung in Ă–sterreich hat. Sie kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen. Kann ein Beschwerdefall nicht auĂźergerichtlich geregelt werden, können AnsprĂĽche auch vor Gericht eingeklagt werden.

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Letzte Aktualisierung: 6. März 2024

FĂĽr den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion