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Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Umweltförderungsgesetz – UFG

Es werden klima- und energiepolitische sowie kreislaufwirtschaftliche ÖARP-Maßnahmen im Umweltförderungsgesetz (UFG) verankert.

Ziele

Inhalt

Hauptgesichtspunkte

Mit dem Europäischen Wiederaufbaufonds werden Mittel zur Umsetzung von Reformbestrebungen der Mitgliedstaaten zur Überwindung der COVID-bedingten Wirtschaftskrise bereitgestellt. Im dafür von Österreich eingereichten und von der Europäischen Kommission genehmigten Österreichischer Aufbau- und Resilienzplan 2020 bis 2026 (ÖARP) sind Förderungen für Investitionen und Maßnahmen festgelegt, die über die Umweltförderung im Inland (Kreislaufwirtschaft, Umstieg auf klimafreundliche Heizungen, Bekämpfung von Energiearmut), über den neu einzurichtenden Teilbereich "Flächenreycling" und den Biodiversitätsfonds abgewickelt werden.

Die bisherigen Förderschiene "Altlastensanierung" wird um den Förderbereich des "Flächenrecyclings" ausgeweitet.

Weiters wird ein Biodiversitätsfonds als eigenständiger Förderbereich im Rahmen des UFG eingerichtet. Mit diesen Förderungen werden zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung der nationalen Biodiversitäts-Strategie angereizt bzw. unterstützt.

Weitere Anpassungen betreffen das Abwicklungsprozedere für die Vergabe der Förderungen sowie die Umweltförderung im Inland bezüglich Zielsetzungen, Fördergegenstand usw. im Hinblick auf die angestrebte Klimaneutralität 2040.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 18. März 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie