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Allgemeines zu Rechten auf Schiffsreisen

Die EU-weiten besonderen Rechte fĂĽr Passagiere auf Schiffsreisen gelten, wenn das Schiff

Kreuzfahrten sind nur teilweise umfasst.

Ausgenommen davon sind:

Tipp

Die Reise-App der Europäischen Verbraucherzentren bietet in 25 Sprachen UnterstĂĽtzung bei Schwierigkeiten mit Transport, Unterkunft oder Händlern.

Beschwerden/Durchsetzung von AnsprĂĽchen

Grundsätzlich sind Beschwerden und Forderungen immer zuerst an das betroffene Unternehmen zu richten. Kann ein Beschwerdefall jedoch nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht die Möglichkeit, sich an die Agentur fĂĽr Passagier- und Fahrgastrechte (apf) zu wenden. Diese ist zuständig, wenn es sich um eine Schiffsfahrt von, nach oder innerhalb Ă–sterreichs handelt bzw. das betroffene Unternehmen seinen Sitz in Ă–sterreich hat. Die apf kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen. Kann ein Beschwerdefall nicht auĂźergerichtlich geregelt werden, können AnsprĂĽche auch vor Gericht eingeklagt werden.

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Letzte Aktualisierung: 6. März 2024

FĂĽr den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion