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Erlaubte Aufschläge – EU-Roaming

Gewisse Einschränkungen und Zusatzkosten (Roamingaufschläge), die bei gleicher Nutzung im EU-Heimatstaat nicht anfallen würden, sind weiterhin möglich. Voraussetzung ist, dass Kundinnen/Kunden darüber informiert wurden.

Roamingaufschläge

Zusatzkosten für Roaming können eintreten bei:

Abweichende Taktung

Wenn ein Aufschlag verrechnet werden darf, gilt für diesen folgende abweichende Taktung:

Weitere Informationen zu alternativen Verträgen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

EU-Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzten in der Union (Neufassung)                

Letzte Aktualisierung: 8. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion