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Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen

Sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab bestimmten Altersgrenzen erlaubt. Entscheidend sind dabei das Alter beider Personen sowie der Altersunterschied.

Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

Wenn eine Person unter 14 ist, macht sich die ältere Person nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar:

Beispiele:

Wenn beide über 14 Jahre alt sind, sind einvernehmliche sexuelle Kontakte erlaubt. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit.

Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

Strafbar macht sich, wer sexuelle Handlungen vornimmt oder veranlasst:

Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe, je nach Schwere des Delikts.

Beratungsangebote

Die Beratungen sind grundsätzlich kostenlos und erfolgen immer streng vertraulich:

Weiterführende Informationen

Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz