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Anmeldung im Ausland

Allgemeine Informationen

Die Abmeldebestätigung, die in Österreich ausgestellt wird, wird für die Anmeldung am neuen Wohnort im Ausland benötigt. Bürgerämter, Bezirksverwaltungsstellen und die Bürgerbüros des jeweiligen Aufenthaltslandes stellen auf Wunsch eine Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung aus, wenn dort ein Wohnsitz angemeldet ist.

Allfällige weitere notwendige und empfehlenswerte Schritte im Zusammenhang mit der Abmeldung finden sich auch im Kapitel Umzug.

Erforderliche Unterlagen

Zur Mindestanforderung an Dokumenten zählen:

Bei längeren Auslandsaufenthalten wird empfohlen, mit der nächstgelegenen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Honorarkonsulat) Kontakt aufzunehmen, um die aktuelle Adresse sowie spätere Adressänderungen bekannt zu geben, oder sich einfach online zu registrieren.

Zusätzliche Informationen

Meldepflicht für Wehrpflichtige: Wehrpflichtige Österreicher, die sich länger als sechs Monate im Ausland aufhalten, müssen ihren Wohnsitz unverzüglich der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde melden. Ausgenommen von dieser Meldepflicht sind Wehrpflichtige, deren dauernde Untauglichkeit festgestellt worden ist oder die den Grundwehrdienst vollständig geleistet haben und dem Reservestand angehören.

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher können an bundesweiten Wahlen (Bundespräsidentschaft, Nationalrat und Europäisches Parlament) teilnehmen, wenn sie

Die Ausübung des Wahlrechts auf Landesebene für Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher ist in jenen Bundesländer möglich, deren jeweilige Landesverfassungen dieses Wahlrecht explizit vorsehen: Niederösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg.

Eine rasche und effektive UnterstĂĽtzung von sich längere Zeit im Ausland aufhaltenden Ă–sterreicherinnen/Ă–sterreichern durch das Bundesministerium fĂĽr europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) setzt eine Anmeldung (Registrierung) als Auslandsösterreicherin/Auslandsösterreicher bei der zuständigen Vertretungsbehörde voraus. Eine Registrierung bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde ist keinesfalls verpflichtend, sie liegt aber im Interesse jeder einzelnen Person und kann darĂĽber hinaus in Krisen- und Katastrophenfällen effiziente HilfsmaĂźnahmen ermöglichen. Die Registrierung kann zum Beispiel ĂĽber die Homepage des AuĂźenministeriums oder ĂĽber die Auslandsservice App (fĂĽr iOS und Android) erfolgen.

WeiterfĂĽhrende Links

Letzte Aktualisierung: 21. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten