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Allgemeines zur Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Das Gleichbehandlungsgebot für Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst ist im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) geregelt.

Das Diskriminierungsverbot im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis im öffentlichen Dienst umfasst folgende Bereiche:

Das Gleichbehandlungsgebot nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz gilt beispielsweise für:

Rechtsgrundlagen

Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes (B-GlBG)

Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion