drivecompanions

Zurück zur Einstiegsseite Rechtsinformation

Neues Kennzeichen bei Verlust oder Diebstahl

Allgemeine Informationen

Nach Verlust oder Diebstahl der Kennzeichentafeln können Ihnen von der Zulassungsstelle unter bestimmten Voraussetzungen neue Kennzeichentafeln zugewiesen werden.

In der Zwischenzeit kann eine behelfsmäßige ("selbstgebastelte") Ersatztafel verwendet werden. Diese gilt gemeinsam mit der Anzeige maximal eine Woche lang als Kennzeichenersatz.

Voraussetzungen

Nach dem Verlust oder Diebstahl muss bei der Polizei unverzüglich (bis spätestens eine Woche danach) eine Verlustanzeige oder eine Diebstahlsanzeige gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn der Verlust oder Diebstahl im Ausland erfolgt ist.

Fristen

Die neuen Kennzeichentafeln sollten innerhalb einer Woche nach Verlust oder Diebstahl beantragt werden.

Zuständige Stelle

Eine Zulassungsstelle (→ VVO), die für Ihren Wohnbezirk ermächtigt ist

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Sie erhalten ein neues Kennzeichen mit Kennzeichentafeln.

Wurde eine Kennzeichentafel verloren, darf das dazugehörige Kennzeichen erst ein Jahr nach der Verlustanzeige wieder zugewiesen werden. Im Falle eines Diebstahles von Kennzeichentafeln ist eine Zuweisung dieses Kennzeichens frühestens nach Abschluss der polizeilichen Fahndungsmaßnahmen möglich.

Achtung

Wurde nur eine von zwei Kennzeichentafeln verloren oder gestohlen, muss die verbliebene Kennzeichentafel zur Zulassungsstelle mitgebracht werden.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 4. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie