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Allgemeines zur Gleichbehandlungsanwaltschaft

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) ist eine staatliche Einrichtung beim Bundeskanzleramt (BKA). Ihre Aufgabe besteht darin, das Recht auf Gleichbehandlung und Gleichstellung durchzusetzen sowie vor Diskriminierung zu schützen.

In der Ausübung ihrer Tätigkeit ist die Gleichbehandlungsanwaltschaft selbstständig und unabhängig. Grundlage ihrer Arbeit ist das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG).

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät Personen, die sich in folgenden Bereichen benachteiligt fühlen:

Es stehen Gleichbehandlungsanwältinnen/Gleichbehandlungsanwälte zur Verfügung, wobei die Zuständigkeiten nach dem Grund der Diskriminierung und dem Bereich, in dem sie stattfindet, unterschieden werden.

Die Gleichbehandlungsanwältinnen/die Gleichbehandlungsanwälte unterstützen von Diskriminierung bzw. Belästigung betroffene Personen bei Verhandlungen mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber, informieren über die rechtlichen Mittel und unterstützen bei Beschwerden an die Gleichbehandlungskommission. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos!

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Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt