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Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: UVP-G-Novelle 2023

Die Genehmigung von Vorhaben der Energiewende wird durch Festlegung des hohen öffentlichen Interesses beschleunigt.

Ziele

Inhalt

Hauptgesichtspunkte

Die Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G-Novelle 2023) dient der Umsetzung von Judikatur, den Anpassungen aufgrund von anhängigen EU-Vertragsverletzungsverfahren zur UVP-Änderungsrichtlinie und den Erleichterungen für die Vollziehung des UVP-G.

Den Erfordernissen des Klimaschutzes wird durch detaillierter formulierte Genehmigungsvoraussetzungen Rechnung getragen. Die Vorlage eines Bodenschutzkonzepts in der Umweltverträglichkeitserklärung hält dazu an, dass Projektwerberinnen/Projektwerber bereits in der Planung auf flächensparende Maßnahmen und die Reduzierung des Bodenverbrauchs achten. Für die Dokumentation und Bewertung der Flächeninanspruchnahme und der Bodenversieglung sind Hilfestellungen mittels Leitfäden geplant.

Die Verfahrenseffizienz wird durch Strukturierung des Verfahrens wie Prioritätensetzung hinsichtlich der Umweltauswirkungen, Möglichkeiten zur Setzung von Fristen, Möglichkeit von Online- und Hybrid-Verhandlungen gesteigert.

Der Ausbau von erneuerbaren Energien und der erforderlichen Leitungen sowie auch der Bahnausbau für eine Sicherstellung eines guten öffentlichen Verkehrsnetzes werden als notwendig angesehen und sollen vorangetrieben werden. Für diese Vorhabentypen werden daher Erleichterungen vorgesehen – unter Einhaltung eines hohen Umweltschutzniveaus.

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Letzte Aktualisierung: 19. April 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie