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Campen in Oberösterreich

Im Bundesland Oberösterreich ist das Campieren außerhalb von Campingplätzen nicht allgemein verboten. Vor allem im Grünland außerhalb von geschlossenen Ortschaften ist jedoch das Auf- und Abstellen von Wohnwägen u. dgl. in der Regel gegenüber der Naturschutzbehörde anzeigepflichtig. 

Darüber hinaus können die Gemeinden durch Verordnung bestimmen, dass ein Campieren außerhalb von Campingplätzen:

Als Campieren gilt der über ein kurzes Verweilen hinausgehende Aufenthalt

Für detaillierte Informationen zu den in Oberösterreich bestehenden Regelungen kontaktieren Sie bitte das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 4. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion