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Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz, Schulunterrichtsgesetz u.a.

Es kommt zu einer Erweiterung der schulautonomen Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Lehrpläne.

Ziele

Inhalt

Hauptgesichtspunkte

Das Gesetz dient der Erweiterung der schulautonomen Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Lehrpläne und bietet die schulorganisationsrechtliche und schulunterrichtsrechtliche Basis für eine erweiterte, schülerinnen- und schülerzentrierte Schulautonomie in Form eines Kurssystems. In Einem kommt dabei die ab dem Schuljahr 2005/06 an zahlreichen Standorten erprobten Schulversuche "Modulare Oberstufe" (MOST) und "Neuen Oberstufe mit verstärkter Individualisierung" (NOVI) sowie Schulversuche zu alternativen Lehr- und Lernformen in das Regelschulwesen überführt wird.

Vorliegendes Gesetz zielt auf die Förderung der Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler sowie auf einen sorgfältigen Umgang mit deren Lern- und Lebenszeit ab. Damit geht die Verankerung bedarfsgerechter Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler einher. Das Konzept der erweiterten Schülerinnen- bzw. Schülerautonomie durch Öffnung der Spielräume in der Unterrichtsorganisation stützt sich im Wesentlichen auf die Flexibilisierung des Systems der Wahlpflichtgegenstände und der Wahlmodi, des Unterrichtsbesuches und der Beurteilungszeiträume. Dadurch soll es Schulen künftig ermöglicht werden:

die Eigenständigkeit und Selbstorganisationsfähigkeiten der Schülerinnen und Schüler durch die Öffnung der Beurteilungszeiträume und der Ermöglichung, Unterrichtsgegenstände vorzuziehen, zu wiederholen oder auszutauschen, zu fördern.

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Letzte Aktualisierung: 30. Juni 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung