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Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

Ziele

Inhalt

Hauptgesichtspunkte

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

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Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft