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Urlaub im Ausland – Jugendliche

Im Ausland gelten die Jugendschutzgesetze des jeweiligen Urlaubslandes. Informationen darĂĽber, was erlaubt ist und was nicht, gibt es bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes.

Um bei möglichen Kontrollen Missverständnisse zu vermeiden, sollten Erziehungsberechtigte den Jugendlichen eine schriftliche Bestätigung mit ihrem Namen, ihrer Adresse und Telefonnummer mitgeben, mit der das Einverständnis zur Reise erklärt wird. Die Erlaubnis eines Elternteiles genĂĽgt. Wenn die/der Jugendliche in ein nicht deutschsprachiges Ausland reisen will, sollte die Einverständniserklärung sicherheitshalber auch auf Englisch oder wenn möglich in der Landessprache mitgenommen werden.

Wenn Jugendliche mit Erziehungsberechtigten im Urlaub sind und die Jugendliche/der Jugendliche darf alleine weggehen, mĂĽssen grundsätzlich die Jugendschutzgesetze des Urlaubslandes beachtet werden. 

Jugendliche, die bereits einen FĂĽhrerschein besitzen, sollten sich darĂĽber informieren, ob dieser auch im jeweiligen Urlaubsland gilt bzw. ab welchem Alter dort ein Fahrzeug gelenkt werden darf.

Nähere Informationen über das Urlaubsland sollten generell vorab eingeholt werden.

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Letzte Aktualisierung: 14. August 2024

FĂĽr den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion