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Verleihung der Staatsbürgerschaft bei Wohnsitz im Ausland

Allgemeine Informationen

Grundsätzlich sind für die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft die Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen und ein langjähriger ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich erforderlich. Unter bestimmten Bedingungen kann die österreichische Staatsbürgerschaft auch bei einem Wohnsitz im Ausland beantragt werden.

Anwendungsfälle

Zuständige Stelle

Die Staatsbürgerschaftsabteilung des jeweiligen Amtes der Landesregierung

Kosten

Zusätzlich zu den Bundesgebühren werden noch Landesverwaltungsabgaben eingehoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.

Zusätzliche Informationen

Die Verleihung der Staatsbürgerschaft kann nicht auf die im Ausland lebenden Kinder der Antragstellerin/des Antragstellers erstreckt werden.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres