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Nährwertangaben auf vorverpackten Lebensmitteln

Allgemeine Informationen

Laut EU-Verbraucherinformationsverordnung (LMIV) sind seit 13. Dezember 2016 verpackte Lebensmittel verpflichtend mit einer Nährwertinformation zu versehen.

Voraussetzungen

Verpflichtende Kennzeichnung von Kalorien- und Nährwertangaben auf verpackten Lebensmitteln

Verpflichtend ist die Angabe folgender "Big Seven" in Tabellenform bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter:

Ausnahmen für österreichische Klein- und Handwerksbetriebe

Die EU-Verordnung bietet Raum für Ausnahmen von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung.
So sind u.a. Lebensmittel, einschließlich handwerklich hergestellter Lebensmittel, die

von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung ausgenommen.

Zusätzliche Informationen

Rechtsgrundlagen

EU-Verbraucherinformationsverordnung Nr. 1169/2011

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz