drivecompanions

Zurück zur Einstiegsseite Rechtsinformation

Aktives Wahlrecht â€“ Europawahl 2024

Hinweis

Auf der Website des Bundesministeriums fĂĽr Inneres finden Sie das â†’ Ergebnis der Europawahl 2024.

Allgemeine Informationen

Aktiv wahlberechtigt bei der Europawahl 2024d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, waren

die

Erfassung der Wahlberechtigten

Hinweis

EU-BĂĽrgerinnen/EU-BĂĽrger die nicht die österreichische StaatsbĂĽrgerschaft besitzen, aber ihren Hauptwohnsitz in Ă–sterreich haben, konnten bei der Europawahl am 9. Juni 2024 die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen. DafĂĽr musste ein Antrag auf Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz bei der Hauptwohnsitzgemeinde in Ă–sterreich gestellt werden. Das war bis zum Stichtag der Europawahl, dem 26. März 2024, möglich. Informationen zu den → Eintragungsfristen fĂĽr die Europawahl finden sich auch auf der Website des Bundesministeriums fĂĽr Inneres (BMI).

Die Wahlberechtigten sind in Ă–sterreich in der fĂĽr sie zuständigen Gemeinde in fortlaufend gefĂĽhrten Wählerevidenzen erfasst. Anlässlich jeder Europawahl wird auf Basis der Europa-Wählerevidenz das aktuelle Europa-Wählerverzeichnis erstellt.

Wenn ein Antrag notwendig war, musste er von Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern spätestens bis zum 25. April 2024 gestellt werden. An diesem Tag endete der Einsichtszeitraum fĂĽr die Auflegung der Wählerverzeichnisse. 

WeiterfĂĽhrende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
FĂĽr den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium fĂĽr Inneres